Meine Expertise umfasst zahlreiche Rechtsgebiete. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über meine Schwerpunkte. Ihr Anliegen liegt außerhalb dieser Rechtsgebiete? Wenden Sie sich gern trotzdem an mich.
Das Arbeitsrecht regelt sämtliche gesetzlichen und verbindlichen Vorgaben der unselbständigen Erwerbstätigkeit. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte sicher wahrzunehmen.
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse zwischen durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen. Zudem umfasst es gesetzliche Vertretungsformen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche rechtlichen Fragestellungen rund um den Straßenverkehr und betrifft nahezu jeden Verkehrsteilnehmer. Wir beraten und vertreten Sie in verkehrszivilrechtlichen Angelegenheiten wie Haftungs- und Unfallschäden sowie in verkehrsstrafrechtlichen Fragen, etwa bei Alkohol am Steuer oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.